Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.1969 - 7 U 227/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,5136
OLG Celle, 13.11.1969 - 7 U 227/68 (https://dejure.org/1969,5136)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.1969 - 7 U 227/68 (https://dejure.org/1969,5136)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 1969 - 7 U 227/68 (https://dejure.org/1969,5136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,5136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Tierfutter 1 -, Futterkalk, Vogelfutter, Dorschlebertran, Emulsion, AA des HV, Intensivierung, 100 %-Formel, wesentliche Erweiterung einer Geschäftsverbindung, Abzinsung, Höchstgrenze keine Bemessungsgrundlage für den AA, Provisionsverlust bei Mitnahme von Kunden zu ...

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Da die Klägerin mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg, HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Bd. II, 4. Aufl. Rdn. 224; Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85

    Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines

    Da der Kläger mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. II, 4. Aufl., Rdn. 244; Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht