Rechtsprechung
OLG Celle, 13.11.1969 - 7 U 227/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 89 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Tierfutter 1 -, Futterkalk, Vogelfutter, Dorschlebertran, Emulsion, AA des HV, Intensivierung, 100 %-Formel, wesentliche Erweiterung einer Geschäftsverbindung, Abzinsung, Höchstgrenze keine Bemessungsgrundlage für den AA, Provisionsverlust bei Mitnahme von Kunden zu ...
Papierfundstellen
- VersR 1970, 347
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85
Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers
Da die Klägerin mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg, HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281;… Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Bd. II, 4. Aufl. Rdn. 224;… Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88). - BGH, 02.07.1987 - I ZR 189/85
Klage eines Vertragshändlers für Personenkraftwagen auf Zahlung eines …
Da der Kläger mit dem Ausgleich, der an die Stelle künftiger, mit der Vertragsbeendigung aber entfallender Provisionseinnahmen tritt, eine Zahlung erhält, die sich bei einer Fortsetzung des Vertrages auf einen längeren Zeitraum verteilt hätte, ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Abzinsung des für den als Provisionsverlust angenommenen Betrages ebenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (so auch OLG Köln, HVR 388; OLG Frankfurt, HVR 428; OLG Celle, BB 1970, 227; OLG Bamberg HVR 450; OLG Oldenburg BB 1973, 1281;… Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. II, 4. Aufl., Rdn. 244;… Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl. § 89 b Rdn. 88).